Gegen, was dieses anmutende Gemaelde so treffend zum Ausddruck bringt, gibts jetzt Folgendes:
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Zum Zwecke der besseren Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit verpflichtet sich jeder Mitgliedstaat, nach dem in Punkt 4 angeführten Verfahren eine wirksame justitielle Zusammenarbeit bei Vergehen herbeizuführen, die auf den nachstehend aufgeführten Verhaltensweisen gründen, damit, falls erforderlich, diese Verhaltensweisen unter Strafandrohung gestellt werden:
--öffentliche Aufstachelung zur Diskriminierung, Gewalt oder Rassenhaß gegen eine durch die Hautfarbe, Rasse, Religion oder die nationale oder ethnische Herkunft definierte Gruppe oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe;
--öffentliche, auf Rassismus und Fremdenfeindlichkeit abzielende Verteidigung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie von Menschenrechtsverletzungen;
--öffentliche Leugnung der Verbrechen im Sinne von Artikel 6 des Statuts des Internationalen Militärtribunals im Anhang zum Londoner Abkommen vom 8. April 1945, sofern dies eine Verhaltensweise umfaßt, die Verachtung einer auf Hautfarbe, Rasse, Religion oder nationale oder ethnische Herkunft definierte Gruppe ausdrückt oder eine solche Gruppe herabwürdigt;
--Weitergabe und Verbreitung von Schriften sowie von Bild- und sonstigem Material mit rassistischen oder fremdenfeindlichen Inhalten in der Öffentlichkeit;
--Beteiligung an Tätigkeiten von Gruppen, Organisationen oder Vereinigungen, bei denen es zu Diskriminierung, Gewalt und Rassenhaß, ethnischem oder religiösem Haß kommt.
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Um arische Werte zu bewahren, brauchen wir Atomkraft und Stuttgart 21, dann erleiden die rotgrüngutmenschlichen Zersetzer eine Niederlage, und sie können ihren Plan zur Verrrnichtung Doitschlands knicken."
Nur ein gesundes Volk mit Atom und Durchgangsbahnhof kann dem Türkensturm widerstehen."